Bitte beachten Sie!
Zum 1.1.2024 wird die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Damit wird das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigen wir vor der Ausstellung Ihrer Rezepte einmalig/Quartal Ihre Krankenversicherungskarte.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an uns oder an Ihre Apotheke.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung von Rezepten/Überweisungen erst NACH Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte möglich ist (siehe Info
oben!)
Neu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, FOLGE-REZEPTE sowie FOLGE-ÜBERWEISUNGEN per WhatsApp unter der Nummer 0179/4977819 anzufordern.
Die Abholung der Verordnungen ist ab folgendem Werktag möglich. Bitte beachten Sie unser Profilbild bezüglich Verfügbarkeit!!!!!!
Für sonstige Fragen und Anforderungen stehen wir Ihnen weiterhin telefonisch unter 07134/3500 zur Verfügung.
Wir können nur neue Patienten von Willsbach und Sülzbach annehmen.