Bitte beachten Sie!

Zum 1.1.2024 wird die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Damit wird das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigen wir vor der Ausstellung Ihrer Rezepte einmalig/Quartal Ihre Krankenversicherungskarte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an uns oder an Ihre Apotheke.

 

WhatsApp Dienst ist ab 15.01.2024 wieder verfügbar! Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung von Rezepten/Überweisungen erst NACH Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte möglich ist (siehe Info oben!)

 

Neu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, FOLGE-REZEPTE sowie FOLGE-ÜBERWEISUNGEN  per WhatsApp unter der Nummer 0179/4977819 anzufordern.

Die Abholung der Verordnungen ist ab folgendem Werktag möglich. Bitte beachten Sie unser Profilbild bezüglich Verfügbarkeit!!!!!!

 

 

Für sonstige Fragen und Anforderungen stehen wir Ihnen weiterhin telefonisch unter 07134/3500 zur Verfügung.

 

 

Wir können nur neue Patienten von Willsbach und Sülzbach annehmen.